So wird Ihnen garantiert, dass auch wenn die Wiederherstellungskosten Ihres Gebäudes im Laufe der Jahre durch Preissteigerungen zunehmen, Ihr Gebäude im Schadenfall in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt wird. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Ihr Versicherungsschutz im Schadenfall nicht ausreicht.
Die Höhe der Anpassung legt nicht Ihr Versicherer fest. Sie basiert auf der Erhöhung des Neuwertfaktors. Für die Berechnung des Neuwertfaktors ist die Veränderung des "Baupreisindex für Wohngebäude" (zu 80%) und des "Tariflohnindex für das Baugewerbe“ (zu 20%) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, sind die Baukosten 2021 und 2022 enorm gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) nahmen die Erzeugerpreise für einzelne Baustoffe im Jahresdurchschnitt so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949 zu – z.B. Konstruktionsvollholz um 83 Prozent gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt, Dachlatten um 45 Prozent, Betonstahl in Stäben um 53,2 Prozent oder Dämmplatten aus Kunststoff um 20,7 Prozent. Diese Entwicklungen führten zu einem entsprechend starken Anstieg der oben genannten Indizes – und deshalb zu einer Erhöhung des Beitrags für Ihre Wohngebäudeversicherung.
Darüber hinaus steigen seit Jahren auch die Kosten für Verglasungsarbeiten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt daher basierend auf den Preisindizes des Statistischen Bundesamts eine Erhöhung der Beiträge in der Glasversicherung um 21,5 Prozent ab dem 01.01.2023.