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Kraftfahrzeugversicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Wenn Sie also ein Fahrzeug zulassen wollen, müssen Sie der Zulassungsstelle eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Deutschland nach § 5 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) ein Kontrahierungszwang, d.h. ein Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen (Mindestdeckung) und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.

Darüber hinaus können Sie Ihr Fahrzeug durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung versichern. Mit entscheidend für die Wahl einer Vollkaskoversicherung ist insbesondere das Fahrzeugalter. Denn in der Regel wird nach einem Jahr ab Zulassung nur noch der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) ersetzt. Individuelle Erweiterungen wie z.B. Schutzbrief, Werkstattbindung oder Rabattretter sind möglich. Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und die Auswirkungen auf die Prämie.

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden durch selbst verursachte Unfälle oder durch mut- oder böswillige Beschädigung anderer Personen. In der Vollkaskoversicherung ist grundsätzlich auch die Teilkaskoversicherung enthalten.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt folgende Schäden:

  • Diebstahl / Teildiebstahl
  • Brand und Explosion
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren (oft noch auf Haarwild begrenzt)
  • Glasbruch
  • durch Marderbiss verursachte Schäden (einschließlich Folgeschäden bei einigen Versicherern)

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkaskoversicherung keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Sie können die Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbehalten zwischen 0 Euro und 2.500 Euro abschließen. Die meisten Fahrzeugbesitzer schließen bei einer Vollkaskoversicherung einen Selbstbehalt von 300 Euro ab, während es bei der Teilkaskoversicherung meistens 150 Euro Selbstbehalt sind.

Die Notwendigkeit für den Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung ist umstritten. Denn wenn Insassen in einem Kfz verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen, zahlt meist die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sinnvoll kann die Insassen-Unfallversicherung sein, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden und der Verursacher Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann. In jedem Fall ist es besser, wenn Sie als Fahrer beziehungsweise Insasse eines Kfz über eine private Unfallversicherung verfügen.

  

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Anna Manka

Kraftfahrzeugversicherung (Flotten) 
Rechtsschutzversicherung

069 955 219 - 93