Rechtsschutzversicherungen
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten.
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 500.000 Euro je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - üblicherweise bis zu 100.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehalte sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Viele Gesellschaften bieten bei bis zu 6wöchigen Auslandaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist in der Regel 30.000 Euro beschränkt.
Für einige Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Zum Beispiel im Arbeitsrechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“.
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen an die Rechtsschutzversicherer, was bei Androhungen einer Kündigung des Arbeitsplatzes gemacht werden kann. Es liegt oft im Ermessen des Rechtsschutzversicherers, ob auch für diese Fälle bereits der Ratschlag eines Anwaltes eingeholt werden und die Kostenübernahme erklärt werden kann.
Die Versicherungen prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob Ihnen kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
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